Sämtliche Leistungsausweitungen zugunsten jetziger Rentner und rentennaher Jahrgänge müssen einseitig von heutigen und künftigen Beitragszahlern aufgebracht werden. Das ist mit dem Gedanken der Generationengerechtigkeit nicht vereinbar.
Lebensleistungsrente untergräbt Grundprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung
Zur Bekämpfung von Altersarmut gilt es laut vbw daher zum einen, die Erwerbsbiografien zu verstetigen und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Durch die geplante Lebensleistungsrente sollen Versicherte eine Aufwertung ihrer Rente erhalten, wenn sie trotz langjähriger Einzahlung im Alter weniger als 30 Rentenentgeltpunkte erreichen.