Jan Böhmermann ist wieder da. Wunderbar! Der Moderator, der nach dem absurden Theater um sein Schmähgedicht medial abgetaucht war, hat der „Zeit“ ein bisher unveröffentlichtes Interview gegeben, in dem er offenbar Angela Merkel die Meinung geigt.
Nimmt Merkel wegen der Zusammenarbeit in der Flüchtlingskrise zu viel Rücksicht auf Erdogan? Bei der Staatsanwaltschaft in Mainz sind viele hundert Strafanzeigen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann eingegangen. „Die Strafanzeigen bewegen sich geschätzt im oberen dreistelligen Bereich“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. Der Zeitpunkt für eine Entscheidung in dem Beleidigungsverfahren lasse sich noch nicht prognostizieren. Die Staatsanwaltschaft will zuvor auch Böhmermann selbst hören. Rheinische Post
Majestätsbeleidigungs-Paragraf soll vor Sommerpause fallen
Maas will Majestätsbeleidigungs-Paragraf schneller abschaffen als geplant: Der Paragraf wegen Majestätsbeleidigung soll deutlich vor dem 1. Januar 2018 fallen, wie von der Bundesregierung zunächst geplant. Wie die in Düsseldorf erscheinende „Rheinische Post“ aus Regierungskreisen erfuhr, arbeitet Justizminister Heiko Maas (SPD) bereits an einem Gesetzentwurf, der die sofortige Abschaffung des Paragraf 103 des Strafgesetzbuches vorsieht.
FDP-Chef Christian Lindner hat die Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, ein Strafverfahren gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann zuzulassen, kritisiert. „Auf der Grundlage eines Paragrafen zu entscheiden, den die Regierung im selben Moment abschaffen will, ist paradox“, sagte Linder dem „Tagesspiegel“. „Der Dissens in der Regierung darüber zeigt, dass die Fliehkräfte enorm zugenommen haben. Dass Frau Merkel offenbar gegen das Justizministerium entschieden hat, ist ein wechselseitiges Misstrauensvotum.“ Der Tagesspiegel
Bundeskanzlerin erfüllt Erdogans Bitte in der Böhmermann-Affäre
Die Bundeskanzlerin selbst hat den Fall Böhmermann für die Bundesregierung entschieden. Sie hat falsch entschieden. Die Paragrafen 103 und 104a des Strafgesetzbuchs geben der Bundesregierung zwar die Möglichkeit, der Bitte eines ausländischen Staatsmanns zu entsprechen und eine Strafverfolgung zuzulassen.
Es sind Bilder, wie es sie seit Merkels Amtsantritt 2005 noch nicht gegeben hat. Zwei SPD-Minister teilen selbstbewusst in aller Öffentlichkeit mit, dass sie die Entscheidung ihrer Regierungschefin, die Strafverfolgung gegen Jan Böhmermann zuzulassen, für falsch halten.
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel hat im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben, sich entschieden zu haben, dem Wunsch der türkischen Regierung zu entsprechen und die Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Satiriker Jan Böhmermann wegen „Beleidigung eines Staatsoberhauptes eines fremden Landes“ zu erteilen.
Die Bundeskanzlerin hat sich in den vergangenen Wochen gegenüber der Türkei in Fragen der Menschenrechte duckmäuserisch verhalten. Weil das Flüchtlingsgeschäft mit der Türkei aber sowieso auf tönernen Beinen steht und keine dauerhafte Lösung in Aussicht stellt, sollte die Qual der Wahl für Angela Merkel nicht so schlimm sein.
Grünen-Chef Cem Özdemir hat in der deutsch-türkischen Affäre um den Satiriker Jan Böhmermann die Bundesregierung zu einer Demonstration der Meinungsfreiheit aufgefordert. „Die Bundesregierung hat sich im Fall Böhmermann in eine peinliche Lage manövriert.
Debatte über Böhmermann-Satire / "Meinungsfreiheit ist höchstes Gut"
Die türkische Regierung fordert offiziell eine Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann wegen seines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Die Staatsanwaltschaft ermittelt schon, allerdings geht es um den Vorwurf der Beleidigung von Vertretern und Organen ausländischer Staaten. Über den Antrag der Strafverfolgung muss nun die Bundesregierung entscheiden. phoenix-Kommunikation