Integrationsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Integrationsgesetz setzt auf Fördern und Fordern

Klare Anforderungen und mehr Steuerung für eine Stärkung von Akzeptanz und Vertrauen in den Integrationsprozess. Deutschland bekommt ein Integrationsgesetz. Es soll dazu beitragen, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern: durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.

Integrationsgesetz vom Bundestag verabschiedet

Mit dem Gesetzentwurf wird der Grundsatz des Förderns und Forderns verankert. Ziel ist die Verbesserung der Integration von Schutzberechtigten in die Gesellschaft, insbesondere in den Arbeitsmarkt sowie die weitere Beschleunigung der Asylverfahren. Die Bleibeperspektive, der Status und die individuellen Bedarfe der Flüchtlinge werden dabei ebenso berücksichtigt wie der Grundsatz aufeinander aufbauender Integrationsschritte, ohne dass damit eine Vorfestlegung für die jeweils nächste Stufe verbunden ist.

„Mit dem Integrationsgesetz stellen wir bestimmte Anforderungen an die Menschen, die hier wahrscheinlich bleiben werden. Wir fordern etwas von ihnen - und wir fördern sie auch. Und für das Fördern erwarten wir zu Recht Einsatz und Engagement: Es geht um das Sprechen unserer Sprache, um ein eigenes Einkommen, um die Achtung unserer Rechtsordnung“, sagte Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière.

„Das Integrationsgesetz dient auch - wenn nicht sogar: vordergründig - unserem ureigenen nationalen Interesse, wenn wir sozialen Frieden, eine finanzielle Balance der Sozialsysteme und gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern wollen. Mein Ziel ist es, die große Hilfsbereitschaft und Integrationskraft in Deutschland zu erhalten.“ Mit klaren Anforderungen und mehr Steuerung könne man die Akzeptanz und das Vertrauen in den Integrationsprozess in der Bevölkerung stärken und Gefühlen der Überforderung, der Überfremdung - ja auch der Angst vor sozialer Konkurrenz begegnen, so der Bundesinnenminister. Bundesministerium des Innern

Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration

1. Über die bereits getroffenen Vereinbarungen hinaus wird der Bund den Ländern für die Jahre 2016, 2017 und 2018 zu ihrer Entlastung eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten der Kosten der Unterkunft (2,6 Milliarden Euro für den genannten Zeitraum). Dieser Betrag wird über eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer an die Länder weitergegeben.

2. Der Bund stellt den Ländern die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018 als Kompensationsmittel zur Verfügung. Bis für die Verteilung dieser Mittel ein neuer Schlüssel von der Bauministerkonferenz entwickelt wurde, erfolgt die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel. Die Länder werden, wie bereits geregelt, über die Verwendung für den Wohnungsbau berichten. Das Gesetzgebungsverfahren zur steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus wird nicht mehr weiterverfolgt.

3. Eine Anschlussregelung soll bis Mitte 2018 unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Lage vereinbart werden.

Integrationsgesetz setzt auf Fördern und Fordern

Deutschland bekommt ein Integrationsgesetz. Es soll dazu beitragen, die Integration der Flüchtlinge zu erleichtern: durch mehr Angebote an Integrationskursen, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Gleichzeitig beschreibt es die Pflichten Asylsuchender.

Teilnehmerinnen eines Integrationskurses.Die Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, erhalten frühzeitig Angebote vom Staat. Foto: Marlene Hrubesch

„Fördern und Fordern“ ist der Leitgedanke des neuen Gesetzes, dem der Bundestag heute zugestimmt hat. Die Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben, erhalten frühzeitig Angebote vom Staat. Sie sind jedoch verpflichtet, sich auch selbst um Integration zu bemühen. Lehnen Asylbewerber Integrationsmaßnahmen oder Mitwirkungspflichten ab, werden Leistungen gekürzt.

Geduldete bekommen ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung und die anschließende Beschäftigung. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit.
Es wird mehr Kapazitäten bei den Integrationskursen geben, damit Flüchtlinge schnell Deutsch lernen.

Integration ist schwierig, wenn zu viele Flüchtlinge in Ballungszentren ziehen. Deshalb können die Länder ihnen in den ersten drei Jahren einen Wohnsitz zuweisen.
Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen - zum Beispiel in der Unterkunft bei der Essensausgabe mitarbeiten oder Grünanlagen pflegen. Am 1. August startet der Bund ein neues Programm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ für 100.000 Arbeitsgelegenheiten.

Außerdem verzichtet die Bundesagentur für Arbeit für drei Jahre in bestimmten Regionen auf die Vorrangprüfung. Dies erleichtert die Arbeitsaufnahme.
Arbeit ist die beste Integration

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles machte darauf aufmerksam, dass die ersten deutschen Worte vieler Flüchtlinge wären: „Bitte Arbeit“. 70 Prozent von ihnen seien unter 30 Jahre alt. Wenn die Integration gelinge, entwickelten sie sich von Leistungsempfängern zu Leistungsträgern.

Zwei Realitäten

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hob hervor, dass viele Flüchtlinge ihre Chance genutzt hätten. „Sie haben eine Ausbildung gemacht oder ein Handwerk gelernt. Sie studieren, oder sie haben Betriebe gegründet, in denen Menschen arbeiten. Sie bringen unser Land voran. Diese Menschen bereichern unser Land.“

Es gebe jedoch auch eine andere Realität. Menschen, die ohne Einbindung in unsere Gesellschaft lebten. Die kaum Deutsch sprächen oder es nicht wollten. „Sie haben keinen ordentlichen Arbeitsplatz. Manche junge Männer unter ihnen begehen auffallend häufig Straftaten. Solche Einsichten in beide Realitäten in unserem Land tun weh.“

Die Bevölkerung habe den Willen, diejenigen, die Schutz brauchen und eine Bleibeperspektive haben, auch zu integrieren. „Diesen Willen wollen wir bewahren. Dafür brauchen wir Integrationsmaßnahmen. Dafür brauchen wir aber auch ihr Vertrauen, dass der Rechtsstaat das bestehende Recht durchsetzt“, so de Maizière.

Das Integrationsgesetz

Die Bundesregierung hat das Integrationsgesetz am 25. Mai 2016 auf ihrer Kabinettsklausur in Meseberg verabschiedet. Die zum Integrationsgesetz gehörende Verordnung regelt die Details zu den Integrationskursen, dem Verzicht auf die Vorrangprüfung und weiteren Punkten:

Die Regelungen im Einzelnen:

FRÜHZEITIG INTEGRATIONSKURSE BESUCHEN

Deutschkenntnisse und die Orientierung in unserer Gesellschaft sind von zentraler Bedeutung für die Integration. Mehr Flüchtlinge sollen frühzeitig Integrationskurse besuchen. Deshalb werden Teilnehmerzahlen erhöht und Kursträger verpflichtet, die Angebote zu veröffentlichen.

RECHTSSICHERHEIT WÄHREND DER AUSBILDUNG

Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Wer im Betrieb bleibt, erhält ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre.

BESSERE STEUERUNG DURCH WOHNSITZREGELUNG

Wie kann Integration besser gelingen? Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Frage, wo jemand lebt. Darum kann Asylbewerbern künftig ein Wohnort zugewiesen werden. Denn ziehen beispielsweise zu viele Flüchtlinge in Ballungsräume, erschwert das das Eingliedern in die Gesellschaft.

ARBEITSGELEGENHEITEN FÜR FLÜCHTLINGE

Flüchtlinge sollen schon während des Asylverfahrens einer sinnvollen Betätigung nachgehen. Der Bund legt ein Programm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ für 100.000 Asylbewerber auf.

VERZICHT AUF VORRANGPRÜFUNG

Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sollen leichter eine Arbeit aufnehmen können. Deshalb verzichtet die Arbeitsagentur – abhängig von der regionalen Arbeitsmarktlage - für drei Jahre auf die Vorrangprüfung.

AUSBILDUNG ERMÖGLICHEN

Junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive und andere Schutzsuchende sollen möglichst eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen und absolvieren. Um ihnen dies zu erleichtern, wird die Ausbildungsförderung für sie ausgeweitet.

NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS HÄNGT VON INTEGRATION AB

Einen umfassenden Integrationsanreiz setzt die Bundesregierung mit Blick auf die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis. Diese bekommt künftig nur, wer als anerkannter Flüchtling Integrationsleistungen erbracht hat.

EINHEITLICHE REGELUNG ZUR AUFENTHALTSGESTATTUNG

Die Aufenthaltsgestattung entsteht für Asylsuchende künftig mit Ausstellung des Ankunftsnachweises. Damit wird sichergestellt, dass Asylsuchende rechtssicher und frühzeitig Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen bekommen.  Deutsche Bundesregierung

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