Netzneutralität auch in Zukunft sichern

vzbv beantwortet Fragen der Bundesnetzagentur zur Netzneutralität

Die Bundeskanzlerin widerspricht der Einschätzung der Expertenkommission Forschung und Innovation, wonach es im Mittelstand an Innovationsbereitschaft mangelt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich für Sicherung der Netzneutralität ein. Zero-Rating sollte verboten werden, Spezialdienste müssen stärker reguliert werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel begrüßt, dass das Thema Big Data ein Schwerpunkt der diesjährigen CeBIT ist. Die Daten seien „die Rohstoffe des 21. Jahrhunderts“, sagt Merkel in ihrem neuen Video-Podcast. Am Dienstag (15.03.) wird sie die weltgrößte IT-Messe gemeinsam mit dem Schweizer Bundespräsidenten Johann Schneider-Ammann besuchen.

Deutschland, sagt die Bundeskanzlerin, tue sich beim Thema Big Data „an manchen Stellen noch schwerer als andere Länder“ und müsse aufholen. Wer heute gute Maschinen oder gute Autos herstellen könne, aber „nicht in ausreichender Weise den Zugang zum Kunden“ bekomme, werde morgen nicht mehr „Hauptteil der Wertschöpfung“ sein. Die Bundesregierung achte darauf – auch im Zusammenhang mit der Digitalen Agenda, erklärt Merkel.

Sie weist auf das Technologie-Förderprogramm Smart Data hin, mit dem der Bund die Industrie unterstützt. Aber natürlich, so die Bundeskanzlerin, müssten „die Hauptinitiativen von den Herstellern“ ausgehen. Die Politik müsse für den rechtlichen Rahmen sorgen. „Hier hat es glücklicherweise in der Europäischen Union Fortschritte gegeben: durch die Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung, die für diese Fragen in Zukunft wegweisend sein wird“, sagt Merkel.

Die Bundeskanzlerin widerspricht der Einschätzung der Expertenkommission Forschung und Innovation, wonach es im Mittelstand an Innovationsbereitschaft mangelt. Das möge für Teile des Mittelstandes stimmen, sagt Merkel, „für andere Teile stimmt es nicht.“ Bei ihren jüngsten Unternehmensbesuchen – bei Festo in Ostfildern und Aesculap in Tuttlingen – habe sie sich davon überzeugen können, dass man die digitalen Möglichkeiten nutze.

Merkel spricht von einem Wettlauf zwischen den großen Internetunternehmen und den „World Champions“ in der Herstellung konkreter Produkte, etwa in der Medizintechnik oder im Maschinenbau. „Und deshalb müssen wir uns sputen“, sagt die Bundeskanzlerin. Auf die Frage, ob die Digitale Agenda zu spät gekommen sei, antwortet sie: „Das würde ich nicht sagen. Aber die Zeit drängt.“ Deutsche Bundesregierung

Europäische Regulierungsbehörden legen Leitlinien für Netzneutralität fest

Am 30. April 2016 tritt die neue EU-Verordnung für einen einheitlichen Telekommunikationsmarkt in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat Telekommunikationsunternehmen, Verbände und Nichtregierungsorganisationen befragt, wie die Leitlinien zur Netzneutralität ausgestaltet werden sollen. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Fragen beantwortet. Er setzt sich dafür ein, dass die Netzneutralität durch die Leitlinien gesichert wird.

Beispielsweise sollte Zero-Rating in den Leitlinien verboten werden. Denn vermeintliche Gratisangebote, bei denen der Datenverkehr bestimmter Dienste nicht auf das monatliche Inklusivvolumen angerechnet wird, sind schlecht für den Wettbewerb und treiben den Preis für zusätzliches Datenvolumen in die Höhe.

Außerdem muss es enge Kriterien für die Vermarktung so genannter Spezialdiensten geben. Es besteht sonst die Gefahr, dass diese kostenpflichtigen Spezialdienste nach und nach das offene und neutrale Internet verdrängen.

„Durch Zero Rating und Spezialdienste werden die Angebote der Internetzugangsanbieter und ihrer Partner bevorzugt. Für andere Anbieter, wie Startups oder gemeinnützige Organisationen, wird der Marktzugang erschwert. Dadurch wird Innovation verhindert und das Angebot für die Verbraucher verringert“, sagt Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien beim vzbv.

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) und die nationalen Regulierungsbehörden werden im August 2016 auf Basis der Verordnung ihre Leitlinien für die Regulierung der Netzneutralität und ihre künftige Aufsichtstätigkeit festlegen. Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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